Mustertext Pflichtleistungsvermutung

Wir haben Ihre Anfrage zur/-m oben genannten Patientin/-en erhalten. Gemäss Bundesgerichtsurteil 9C_281/2024 vom 28. Juli 2025 gilt die Pflichtleistungsvermutung für ärztliche Behandlungen, wonach Leistungen der OKP zu vergüten sind, sofern sie nicht explizit auf einer Negativliste ausgeschlossen sind und der Krankenversicherer deren Unwirksamkeit, Unzweckmässigkeit oder Unwirtschaftlichkeit nicht im Einzelfall beweist.

Sollten ihrerseits Zweifel an der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit oder Wirtschaftlichkeit der Therapie bestehen, bitte ich Sie, diese schriftlich darzulegen. Ansonsten gehe ich davon aus, dass die Kosten für die Therapie Ihrerseits übernommen werden